Unter Entwurfsplanung versteht man im Bauwesen die Phase in einem Planungsprozess, in der ein Entwurf erarbeitet wird. Die HOAI ordnet die Entwurfsplanung als dritte Phase der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein.
Die Entwurfsplanung wird von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern durchgeführt. Ihr Ziel ist die Erstellung eines in sich stimmigen Planungskonzeptes, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt und dadurch die Realisierung vor unliebsamen Überraschungen schützt.
Der Begriff „Entwurfsplanung“ ist im Gegensatz zum „Entwerfen“ genauestens definiert. In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird genau geregelt, welche Leistungen im Einzelnen dazugehören. Die Entwurfsplanung gilt laut HOAI als Leistungsphase 3 und stellt – aufbauend auf der Vorplanung – das fertige Planungskonzept mit allen festgelegten Komponenten dar. Die Entwurfsplanung wird meist nach ihrer Fertigstellung nochmals mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bei Projekten, die eine Genehmigung voraussetzen, bildet sie die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung. Noch weiter ausgearbeitet wird die Planung in der späteren Ausführungsplanung.
Bei der Kostenschätzung nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen – werden die Kosten auf der Grundlage der oben beschriebenen Planung ermittelt. Die Kostenschätzung stellt eine Grundlage bei der Entscheidung über die Weiterführung des Projektes dar.
Die Kostenschätzung basiert somit auf den o. g. Planunterlagen. Daraus lassen sich die zu bauenden Mengen ermitteln – man spricht hier auch z. B. vom Brutto-Rauminhalt [m³ BRI]. Unter Verwendung von Kostenkennzahlen [€/m³ BRI] von vergleichbaren Projekten können dann die Kosten für das neue Projekt geschätzt werden. Bei den in Ansatz gebrachten Kostenkennzahlen sind natürlich alle spezifischen Besonderheiten wie beispielsweise Lage, Erschließung, Qualitätsstandard etc. zu berücksichtigen.